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Stellungnahme zu Geldspielverordnung

Die First zur Vernehmlassung zu den Verordnungen des Geldspielgesetzes ging gestern zu Ende. ISOC-CH hat eine Stellungnahme eingereicht, in der Bedenken zu den vorgesehenen Netzsperren und verschiedene Punkte in der entsprechenden Verordung zur Sprache gebracht werden.

Im Bereich der Internetzensur wird mit dem Begriff «Stand der Technik» ein breites Spektrum an Möglichkeiten erlaubt. Diese reichen von freiwilligen DNS-Sperren durch die FDA bis hin zu invasiven Methoden wie der Deep Packet Inspection (Analyse und Manipulation des Internetverkehrs, Aufbrechen von Verschlüsselung etc.), wie sie beispielsweise in China oder Nordkorea praktiziert werden.
Weiter verlangt ISOC-CH, dass Overblocking (Überschiessende Sperren) verhindert wird, d.h. der Gesetzgeber muss verhindern, dass Webseiten von unbeteiligten Dritten oder andere Internet-Dienste (z.B. Email, Chat, DNS Server, etc.) getroffen werden. Da der administrative Aufwand für kleine FDA – unabhängig vom Kostenträger – unverhältnismässig ist, sollen kleine Provider von der Sperrpflicht ausgenommen werden.

Die eingereichte Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden.

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